und Fissurenversiegelung
Ab dem sechsten und bis zur Vollendung des 17. Lebensjahres übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen, halbjährlich die Kosten für die Kinder- / Jugendprophylaxe.
Leider nutzen die wenigsten Eltern / Jugendlichen diesen enormen Vorteil - denn ab dem 18. Lebensjahr muss der Patient die Kosten selber tragen und zudem ist die Prophylaxe für den Erhalt der jungen Zähne enorm wichtig.
Kinder, die heute in Deutschland aufwachsen haben die besten Voraussetzungen für ein sehr langes, gesundes Zahnleben und das vom Milchgebiss anfangend. Was ist zu tun?
Die Kosten für alle Untersuchungen tragen vom sechsten bis zum Beginn des 18. Lebensjahres die gesetzlichen Krankenkassen.
Fissuren (kleine Grübchen) sind besonders auf den Kauflächen von Backenzähnen ausgeprägt und lassen sich schlecht von bakteriellen Belägen reinigen.
Aber auch der junge Zahn (Zahnschmelz) bedarf zusätzlichen Schutz um widerstandsfähiger gegen Karies zu sein. Dieser wird ihm durch die Fissurenversiegelung optimal gegeben.
Die Grübchen werden mit einem Kunststoff verschlossen. Bakterien können sich somit nicht mehr festsetzen und den Zahnschmelz angreifen. Bei erhöhtem Kariesrisiko lässt sich die Fissurenversiegelung auch an Milchzähnen anwenden.
Eine regelmäßige Kontrolle der Versiegelung ist wichtig und muss u. U. wiederholt werden. Auch hier tragen die gesetzlichen Krankenversicherungen die Kosten zw. dem sechsten und 18. Lebensjahr, allerdings nur an den großen Backenzähnen.